Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Klambt-Verlag GmbH & Co. KG; G+J / Klambt Style-Verlag GmbH & Co. KG - BWB/Z-3726 | Bundeswettbewerbsbehörde

Klambt-Verlag GmbH & Co. KG; G+J / Klambt Style-Verlag GmbH & Co. KG

BWB/Z-3726

22.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der verbleibenden 50,1% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über G+J / Klambt Style-Verlag GmbH & Co. KG (Baden-Baden, Deutschland) durch Klambt-Verlag GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.12.2017 weggefallen.

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