Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Homair Vacances SAS; DBF Travel AG - BWB/Z-3724 | Bundeswettbewerbsbehörde

Homair Vacances SAS; DBF Travel AG

BWB/Z-3724

21.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Homair Vacances SAS (Aix-en-Provence, Frankreich) beabsichtigt, 70% der Anteile und der Stimmrechte an der DBF Travel AG (Carouge, Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Urlaub im Freien.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2017 weggefallen.

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