Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ACCOR S.A.; Gekko SAS - BWB/Z-3723 | Bundeswettbewerbsbehörde

ACCOR S.A.; Gekko SAS

BWB/Z-3723

21.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ACCOR S.A. (Issy-les-Moulineaux, Nanterre, Frankreich) beabsichtigt, nahezu alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Gekko SAS (Levallois, Frankreich) zu erwerben. Die Transaktion betrifft den Markt für Hoteldienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2017 weggefallen.

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