Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Amgen Inc.; Kirin-Amgen Inc. - BWB/Z-3721 | Bundeswettbewerbsbehörde

Amgen Inc.; Kirin-Amgen Inc.

BWB/Z-3721

21.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Amgen Inc. (USA) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Kirin-Amgen Inc. (USA), ein 50/50-Gemeinschaftsunternehmen zwischen Amgen Inc. und Kirin Holdings Company (Japan), zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die pharmazeutische Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2017 weggefallen.

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