Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Containex Container-Handelsgesellschaft mbH; Česko-slezská výrobní a.s - BWB/Z-3720 | Bundeswettbewerbsbehörde

Containex Container-Handelsgesellschaft mbH; Česko-slezská výrobní a.s

BWB/Z-3720

21.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Containex Container-Handelsgesellschaft mbH (Wiener Neudorf, Österreich) erwirbt 66,51% der Anteile an der Česko-slezská výrobní a.s (Zlaté Hory, Tschechien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produktion, Handel und Vermietung von Büro-, Mannschafts- und Sanitärcontainern (vorgefertigte Gebäude aus Stahl für die Bauwirtschaft).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2017 weggefallen.

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