Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ProSiebenSat.1 Advertising Platform Solutions GmbH; BuzzBird Beteiligungsgesesellschaft mbH - BWB/Z-3717 | Bundeswettbewerbsbehörde

ProSiebenSat.1 Advertising Platform Solutions GmbH; BuzzBird Beteiligungsgesesellschaft mbH

BWB/Z-3717

16.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ProSiebenSat.1 Advertising Platform Solutions GmbH beabsichtigt, 41,66% der Anteile an der BuzzBird Beteiligungsgesesellschaft mbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermittlung und die Abwicklung von Aufträgen für Werbekampagnen im Bereich des "lnfluencer-Marketing".

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2017 weggefallen.

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