Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HANNOVER Finanz-Gruppe; Mediashop Deutschland Vertriebs GmbH
BWB/Z-3716
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitz in Hannover, Deutschland, beabsichtigen, Kontrolle im Sinn des § 7 Abs 1 Z 5 KartG 2005 an der Mediashop Deutschland Vertriebs GmbH mit Sitz in Lindau, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel und Konsumgüter.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2017 weggefallen.