Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hitachi Chemical Company, Ltd.; Kyowa Medex Co., Ltd. - BWB/Z-3714 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hitachi Chemical Company, Ltd.; Kyowa Medex Co., Ltd.

BWB/Z-3714

15.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hitachi Chemical Company, Ltd. (Japan) beabsichtigt, 66,6% sämtlicher ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Kyowa Medex Co., Ltd. (Japan) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich ln-vitro-Diagnostik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2017 weggefallen.

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