Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Hearst Corporation; G+J Media Nederland C.V.; G+J Magazines B.V. - BWB/Z-3713 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Hearst Corporation; G+J Media Nederland C.V.; G+J Magazines B.V.

BWB/Z-3713

10.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über G+J Media Nederland C.V. (Niederlande) sowie G+J Magazines B.V. (Niederlande) durch The Hearst Corporation (USA).  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Online-Marktplätze.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2017 weggefallen.

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