Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Discovery Communications, lnc.; Scripps Networks lnteractive, lnc. - BWB/Z-3711 | Bundeswettbewerbsbehörde

Discovery Communications, lnc.; Scripps Networks lnteractive, lnc.

BWB/Z-3711

09.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Discovery Communications, lnc. (USA) beabsichtigt, 100% des ausstehenden Aktienkapitals und somit alleinige Kontrolle über Scripps Networks lnteractive, lnc. (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Mediendienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.12.2017 weggefallen.

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