Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H.; KALLCO Development GmbH & Co KG; Hausfeld Projektentwicklung GmbH
BWB/Z-3710
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H. (Linz) beabsichtigt (i) den Erwerb sämtlicher Anteile an der KALLCO Development GmbH & Co KG (Wien) sowie (ii) den unmittelbaren Erwerb von 80% bzw. den mittelbaren Erwerb von 20% an der Hausfeld Projektentwicklung GmbH (Wien) im Wege der KALLCO Development GmbH & Co KG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Geschäftszweige Liegenschaftsentwicklung, Wohnungsbau und -verwertung.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2017 weggefallen.