Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VIVATIS Beteiligungs-GmbH; Frisch & Frost Nahrungsmittel GmbH; LWM Austria GmbH - BWB/Z-3709 | Bundeswettbewerbsbehörde

VIVATIS Beteiligungs-GmbH; Frisch & Frost Nahrungsmittel GmbH; LWM Austria GmbH

BWB/Z-3709

08.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unmittelbarer Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Frisch & Frost Nahrungsmittel GmbH (Wien) sowie der Produktionslinien für Germknödel, Grießnockerl und Kartoffelsalat der LWM Austria GmbH (Hollabrunn) durch die VIVATIS Beteiligungs-GmbH (Linz).Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von tiefgefrorenen Kartoffelprodukten, Gemüseprodukten, Süßspeisen, pikanten Speisen, Einlagen und Beilagen sowie von gekühlten marinierten Salaten an den Lebensmitteleinzelhandel und den Lebensmitteldienstleistungssektor (Produktion und Vertrieb von tiefgekühlten und gekühlten Lebensmittelprodukten).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2017 weggefallen.

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