Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Airbus SE; C Series Aircraft Limited Partnership - BWB/Z-3707 | Bundeswettbewerbsbehörde

Airbus SE; C Series Aircraft Limited Partnership

BWB/Z-3707

06.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Airbus SE (Niederlande) beabsichtigt, 50,01% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über C Series Aircraft Limited Partnership (Kanada) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Flugzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​Fristverlängerung: Die Anmelderin hat am 28.11.2017 gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 18.12.2017.​

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2017 weggefallen.

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