Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bühler AG; Bühler Holding AG; Franz Haas Vermögens- und Beteiligungs Aktiengesellschaft - BWB/Z-3705 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bühler AG; Bühler Holding AG; Franz Haas Vermögens- und Beteiligungs Aktiengesellschaft

BWB/Z-3705

06.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Bühler AG und Bühler Holding AG (beide 9240 Uzwil, Schweiz) beabsichtigen den vollständigen Erwerb der Franz Haas Vermögens- und Beteiligungs Aktiengesellschaft (1210 Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Nahrungsmittelmaschinen, insbesondere für Backwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2017 weggefallen.

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