Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Hearst Corporation; Rodale Inc - BWB/Z-3703 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Hearst Corporation; Rodale Inc

BWB/Z-3703

02.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb nahezu sämtlicher Vermögenswerte von Rodale Inc, USA (sowie von dessen Beteiligungsunternehmen), welche primär mit den folgenden Geschäftsbereichen von Rodale verbunden sind: (i) dem "multi-Plattform" Gesundheits- und Wellnessgeschäft, einschließlich dem Druck- und Zeitschriftengeschäft und (ii) dem Buchhandelsgeschäft durch The Hearst Corporation, USA.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.12.2017 weggefallen.

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