Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CEWE Stiftung & Co. KGaA; LASERLINE Druckzentrum Berlin KG; LASERLINE MEDIA GmbH; SUPERSTEADY GmbH
BWB/Z-3701
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb (i) der einzigen Komplementärbeteiligung an der LASERLINE Druckzentrum Berlin KG, Deutschland, (ii) von 100% der Anteile an der LASERLINE MEDIA GmbH, Deutschland und (iii) von 100% der Anteile an der SUPERSTEADY GmbH, Deutschland durch die CEWE Stiftung & Co. KGaA, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Druckereiwesen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2017 weggefallen.