Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
lndorama Ventures PLC; Teijin-DuPont Films, Incorporated; DuPont Teijin Films U.S. Limited Partnership; DuPont Teijin Films U.K. Limited; DuPont Teijin Films Luxembourg S.A.; DuPont Teijin Films China Limited
BWB/Z-3700
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
lndorama Ventures PLC (Thailand) beabsichtigt - indirekt über eine von ihr alleinig kontrollierte Tochtergesellschaft - 100% der Anteile an Teijin-DuPont Films, Incorporated (U.S.), DuPont Teijin Films U.S. Limited Partnership (U.S.), DuPont Teijin Films U.K. Limited (U.K.), DuPont Teijin Films Luxembourg S.A. (Luxembourg) und DuPont Teijin Films China Limited (Hong Kong) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Polyesterfolien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.11.2017 weggefallen.