Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MTH Retail Group Holding GmbH; OWiba AG - BWB/Z-3699 | Bundeswettbewerbsbehörde

MTH Retail Group Holding GmbH; OWiba AG

BWB/Z-3699

31.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb von 100% der Anteile an OWiba AG (Bolligen, Schweiz) durch MTH Retail Group Holding GmbH (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Non-Food-Produkten, insbesondere Bürobedarf, Bürotechnik und Büromöbel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2017 weggefallen.

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