Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GoodMills Deutschland GmbH; GoodMills Innovation GmbH
BWB/Z-3698
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von alleiniger Kontrolle über GoodMills Innovation GmbH (Hamburg, Deutschland) durch GoodMills Deutschland GmbH (Hamburg, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft funktionale Ingredienzen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2017 weggefallen.