Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MR lnfrastructure Investment GmbH; STEAG Fernwärme GmbH
BWB/Z-3697
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MR lnfrastructure Investment GmbH (München, Deutschland) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende 49%ige Beteiligung an der STEAG Fernwärme GmbH (Essen, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Belieferung von Endverbrauchern mit Fernwärme.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2017 weggefallen.