Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NKM Nemzeti Közművek Zrt.; Égáz-Dégáz Földgázelosztó Zrt. - BWB/Z-3696 | Bundeswettbewerbsbehörde

NKM Nemzeti Közművek Zrt.; Égáz-Dégáz Földgázelosztó Zrt.

BWB/Z-3696

27.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NKM Nemzeti Közművek Zrt., Ungarn, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an Égáz-Dégáz Földgázelosztó Zrt., Ungarn. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Energie.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2017 weggefallen.

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