Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Group Limited; Bike24 GmbH - BWB/Z-3693 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Group Limited; Bike24 GmbH

BWB/Z-3693

27.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 72,67% der Anteile von Bike24 GmbH mit Sitz in Breitscheidstraße 40, 01237 Dresden, Deutschland, durch Bridgepoint Group Limited, 95 Wigmore Street, W1U 1FB, London, Großbritannien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Sportartikeleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2017 weggefallen.

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