Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Financière Joconde S.à.r.l.; Sebia SA - BWB/Z-3692 | Bundeswettbewerbsbehörde

Financière Joconde S.à.r.l.; Sebia SA

BWB/Z-3692

25.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Financière Joconde S.à.r.l. (Luxemburg), die letztlich von CVC Capital Partners SlCAV-FIS S.A. (Luxemburg) indirekt alleine kontrolliert wird, beabsichtigt, indirekt 40,1% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Sebia SA (Frankreich) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Diagnose-Testgeräte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2017 weggefallen.

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