Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG SE; ZMH GmbH; SHKK-Rehabilitations GmbH - BWB/Z-3691 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG SE; ZMH GmbH; SHKK-Rehabilitations GmbH

BWB/Z-3691

25.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​STRABAG SE (9500 Villach) und ZMH GmbH (9800 Spittal an der Drau) beabsichtigen den Erwerb von weiteren je 16,665% der Geschäftsanteile an der SHKK-Rehabilitations GmbH (1010 Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Krankenanstalten zur Rehabilitation.

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2017 weggefallen.

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