Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TUIfly GmbH; Niki Luftfahrt GmbH - BWB/Z-3690 | Bundeswettbewerbsbehörde

TUIfly GmbH; Niki Luftfahrt GmbH

BWB/Z-3690

25.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TUIfly GmbH, Langenhagen, Deutschland, beabsichtigt (die Kontrolle über) näher definierte Vermögenswerte von Niki Luftfahrt GmbH, Wien, zu erwerben, und zwar gewisse Start- und Landerechte, Emissionszertifikate und -rechte sowie Beförderungsverträge mit Kunden. Daneben umfasst die beabsichtigte Transaktion die Übernahme der kommerziellen Dispositionsbefugnis über mehrere Flugzeuge und Flugzeugbesatzungen durch die TUIfly GmbH von der Niki Luftfahrt GmbH.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Passagierflugverkehrsleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2017 weggefallen.

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