Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Doppler Mineralöle GmbH; Doppler Vermietungs GmbH; Doppler Immobilien GmbH; Fazeni GmbH; Neubauer GmbH - BWB/Z-3689 | Bundeswettbewerbsbehörde

Doppler Mineralöle GmbH; Doppler Vermietungs GmbH; Doppler Immobilien GmbH; Fazeni GmbH; Neubauer GmbH

BWB/Z-3689

24.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb dreier Tankstellen an den Standorten Allhaming, Leombach und Sankt Valentin (Rems, Österreich) sowie des Kundenstammes und Fuhrparks am Standort Allhaming von Fazeni GmbH und Neubauer GmbH durch Doppler Mineralöle GmbH, Doppler Vermietungs GmbH und Doppler Immobilien GmbH mit Sitz in Wels (Erwerb von wesentlichen Unternehmensteilen).  Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den Groß- sowie Einzelhandel mit Kraftstoffen und Schmierölen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2017 weggefallen.

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