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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ABCON-Connect Holding GmbH; Inter-Connect Marketing, Consulting & Representation Services GmbH; Cruise-Interconnect AG; Inter-Connect Reisen GmbH - BWB/Z-3685 | Bundeswettbewerbsbehörde

ABCON-Connect Holding GmbH; Inter-Connect Marketing, Consulting & Representation Services GmbH; Cruise-Interconnect AG; Inter-Connect Reisen GmbH

BWB/Z-3685

20.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb aller Anteile an Inter-Connect Marketing, Consulting & Representation Services GmbH (München, Deutschland), Cruise-Interconnect AG (Zürich, Schweiz) und Inter-Connect Reisen GmbH (Wörgl) durch ABCON-Connect Holding GmbH (München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Reisedienstleistungen und Marketingleistungen.

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2017.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2017 weggefallen.

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