Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton Fund IV; Athomstart lnvest 200 AS; Glamox AS - BWB/Z-3684 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton Fund IV; Athomstart lnvest 200 AS; Glamox AS

BWB/Z-3684

20.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 75,16% der Anteile an Glamox AS, Bøylefossveien 45, 4820 Froland, Norwegen von Arendals Fossekompani ASA, 4803 Arendal, Norwegen durch Athomstart lnvest 200 AS, Haakon VIIs gate 10, 0116 Oslo, Norwegen, ein im Alleineigentum von Triton Fund IV stehendes Akquisitionsvehikel. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Beleuchtungsanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2017 weggefallen.

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