Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CERATIZIT S.A.; KOMET Group GmbH - BWB/Z-3682 | Bundeswettbewerbsbehörde

CERATIZIT S.A.; KOMET Group GmbH

BWB/Z-3682

20.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​CERATIZIT S.A. (Mamer, Luxemburg) beabsichtigt, 100% der Anteile und alleinige Kontrolle über die KOMET Group GmbH (Besigheim, Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor spanende Maschinenwerkzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2017 weggefallen.

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