Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dassault Systèmes SE; Exa Corporation - BWB/Z-3681 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dassault Systèmes SE; Exa Corporation

BWB/Z-3681

19.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Dassault Systèmes SE (Frankreich) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Exa Corporation (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Simulationssoftware für industrielle Anwendungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2017 weggefallen.

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