Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lndutrade AB; lnovatools Eckerle & Ertel GmbH; LTT-Hebetechnik GmbH; lnovatools Austria GmbH; lnovatools USA LLC; lnovatools ltaly S.R.L. - BWB/Z-3680 | Bundeswettbewerbsbehörde

lndutrade AB; lnovatools Eckerle & Ertel GmbH; LTT-Hebetechnik GmbH; lnovatools Austria GmbH; lnovatools USA LLC; lnovatools ltaly S.R.L.

BWB/Z-3680

19.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​lndutrade AB (Schweden) beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der lnovatools Eckerle & Ertel GmbH (Deutschland), der LTT-Hebetechnik GmbH (Deutschland), der lnovatools Austria GmbH (Österreich) und 75% der Anteile an der lnovatools USA LLC (USA) und damit alleinige Kontrolle über diese Gesellschaften zu erwerben. Ebenso beabsichtigt lndutrade AB 50% der Anteile an der lnovatools ltaly S.R.L. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Werkzeugbau, insbesondere Zerspanungswerkzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2017 weggefallen.

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