Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AL-KO SE; Endurance Capital AG; Teile der KOHL-Gruppe AG
BWB/Z-3679
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb aller Anteile an GTB Bahntechnik GmbH, GTMB Metallteilfertigung GmbH, Gerätewerk TBR Verwaltung GmbH und Stanztech Treuenbrietzen Blechformteile GmbH (alle Treuenbrietzen, Deutschland) sowie Umform- und Fügetechnik Eisenach GmbH (Eisenach, Deutschland) durch AL-KO SE und Endurance Capital AG (beide München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Zugbeeinflussungssysteme, Werkzeuge und Metallverarbeitung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2017 weggefallen.