Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AL-KO SE; Endurance Capital AG; Teile der KOHL-Gruppe AG - BWB/Z-3679 | Bundeswettbewerbsbehörde

AL-KO SE; Endurance Capital AG; Teile der KOHL-Gruppe AG

BWB/Z-3679

17.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Mittelbarer Erwerb aller Anteile an GTB Bahntechnik GmbH, GTMB Metallteilfertigung GmbH, Gerätewerk TBR Verwaltung GmbH und Stanztech Treuenbrietzen Blechformteile GmbH (alle Treuenbrietzen, Deutschland) sowie Umform- und Fügetechnik Eisenach GmbH (Eisenach, Deutschland) durch AL-KO SE und Endurance Capital AG (beide München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Zugbeeinflussungssysteme, Werkzeuge und Metallverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2017 weggefallen.

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