Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SHKK-Rehabilitations GmbH; REHAMED Beteiligungsges.m.b.H.; Kinder-Reha Bad Erlach Betriebs GmbH
BWB/Z-3678
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 50% der Anteile der REHAMED Beteiligungsges.m.b.H. durch die SHKK-Rehabilitations GmbH (Wien) sowie der Erwerb von 99% der Anteile der Kinder-Reha Bad Erlach Betriebs GmbH (Graz) durch die REHAMED Beteiligungsges.m.b.H. (Graz). Betrieb einer stationären Kinder- und Jugendrehabilitationseinrichtung.
Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2017 weggefallen.