Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Westbay Holdings Limited; WISD Holding Limited
BWB/Z-3677
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Westbay Holdings Limited (Limassol, Zypern) beabsichtigt, ihren Anteil an der WISD Holding Limited (Limassol, Zypern) von 25,33% auf 50,66% zu erhöhen und damit alleinige Kontrolle über MET Group über WISD Holding Limited zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Großhandelslieferungen und Handel mit Erdgas und Strom sowie den Handel mit Rohöl und Mineralölerzeugnissen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2017 weggefallen.