Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thomas Cook Group plc; Aldiana GmbH - BWB/Z-3676 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thomas Cook Group plc; Aldiana GmbH

BWB/Z-3676

17.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Thomas Cook Group plc (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, indirekt 42% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Aldiana GmbH (Deutschland) von LMEY Investments AG (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Reisedienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.11.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht