Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Atos SE; Siemens Convergence Creators Holding GmbH; Siemens Ltd
BWB/Z-3674
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb aller Anteile an und alleinige Kontrolle über Siemens Convergence Creators Holding GmbH (Wien, Österreich) sowie Vermögenswerte der Siemens Ltd (Peking, China) durch Atos SE (Bezons, Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Software-basierte IT-Lösungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2017 weggefallen.