Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centerbridge Partners L.P.; Sompo Canopius AG - BWB/Z-3671 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge Partners L.P.; Sompo Canopius AG

BWB/Z-3671

12.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Centerbridge Partners L.P. (New York, USA) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Sompo Canopius AG (Zürich, Schweiz) zu erwerben, wobei auch eine kleine Minderheitsbeteiligung anderer Private Equity Gesellschaften geplant ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Versicherungen.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.11.2017 weggefallen.

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