Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

F & S BeteiligungsGmbH; Gutmann Gesellschaft m.b.H.; da emobil GmbH - BWB/Z-3669 | Bundeswettbewerbsbehörde

F & S BeteiligungsGmbH; Gutmann Gesellschaft m.b.H.; da emobil GmbH

BWB/Z-3669

12.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gründung der da emobil GmbH durch die F & S BeteiligungsGmbH (Innsbruck) und die Gutmann Gesellschaft m.b.H. (Innsbruck). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Versorgung von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben (Energieversorgung).

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.11.2017 weggefallen.

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