Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schneider Electric SE; AVEVA Group plc
BWB/Z-3667
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Schneider Electric SE (Frankreich) beabsichtigt (unter Berücksichtigung noch auszugebender Aktien), 60% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über AVEVA Group plc (Vereinigtes Königreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2017 weggefallen.