Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stadler Rail AG; MER MEC S.p.A. - BWB/Z-3666 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stadler Rail AG; MER MEC S.p.A.

BWB/Z-3666

04.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Stadler Rail AG mit Sitz in Bussnang, Schweiz, beabsichtigt, 40% am Geschäftsbereich Signalisierung "Automatic Train Protection On Board Systems" der MER MEC S.p.A. mit Sitz in Monopoli, Italien, und damit die gemeinsame Kontrolle über diesen Geschäftsbereich zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Fahrzeugbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2017 weggefallen.

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