Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Spinarella Küchen GmbH & Co. KG; pino Küchen GmbH - BWB/Z-3664 | Bundeswettbewerbsbehörde

Spinarella Küchen GmbH & Co. KG; pino Küchen GmbH

BWB/Z-3664

03.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb des Vermögens der pino Küchen GmbH (Coswig, Deutschland) durch Spinarella Küchen GmbH & Co. KG (Gütersloh, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und die Vermarktung von Küchenmöbeln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2017 weggefallen.

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