Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PIPES Holding GmbH; DZH-Logistikpark-Lagerbetriebsges.m.b.H. - BWB/Z-3662 | Bundeswettbewerbsbehörde

PIPES Holding GmbH; DZH-Logistikpark-Lagerbetriebsges.m.b.H.

BWB/Z-3662

03.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb einer Beteiligung von 74% der Geschäftsanteile der DZH-Logistikpark-Lagerbetriebsges.m.b.H. (1190 Wien) durch die PIPES Holding GmbH (1010 Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Industrieimmobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2017 weggefallen.

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