Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG; Groh Verlag GmbH; Groh Vertrieb GmbH; Groh Media GmbH - BWB/Z-3661 | Bundeswettbewerbsbehörde

Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG; Groh Verlag GmbH; Groh Vertrieb GmbH; Groh Media GmbH

BWB/Z-3661

02.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG (München, Deutschland) beabsichtigt, jeweils 100% der Geschäftsanteile an der Groh Verlag GmbH, der Groh Vertrieb GmbH und der Groh Media GmbH (alle Germering, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Verkauf deutschsprachiger Bücher der allgemeinen Unterhaltungs- und Informationsliteratur.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2017 weggefallen.

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