Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Georg Fischer AG; Eucasting RO S.R.L.
BWB/Z-3660
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Georg Fischer AG (Schweiz) beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Eucasting RO S.R.L. (Rumänien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Druckguss und Zerspanung von Aluminiumkomponenten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2017 weggefallen.