Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Binder Beteiligungs AG; Franz Binder Privatstiftung; KLENK HOLZ AG - BWB/Z-3659 | Bundeswettbewerbsbehörde

Binder Beteiligungs AG; Franz Binder Privatstiftung; KLENK HOLZ AG

BWB/Z-3659

29.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an KLENK HOLZ AG, Oberrot, Deutschland, durch die Binder Beteiligungs AG, Fügen, Österreich und die Franz Binder Privatstiftung. Das Zusammenschlussvorhabden betrifft die Holzindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2017 weggefallen.

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