Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Comparex AG; Agile Software B.V.; InfraControl B.V. - BWB/Z-3656 | Bundeswettbewerbsbehörde

Comparex AG; Agile Software B.V.; InfraControl B.V.

BWB/Z-3656

29.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den Erwerb sämtlicher Anteile jeweils an der Agile Software B.V., Niederlande, sowie an der InfraControl B.V., Niederlande, durch Comparex Nederland BV, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Comparex AG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2017 weggefallen.

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