Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Synergie SE; Völker GmbH
BWB/Z-3655
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Synergie SE, Paris, Frankreich, beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle (indirekt über die Synergie International Employment Solutions SL) über Völker GmbH, Rohrbach an der Gölsen, Österreich. Synergie International Employment Solutions SL wird dazu eine Beteiligung von 100 % am Stammkapital der Völker Beteiligungs GmbH erwerben, die zum Erwerbszeitpunkt eine Beteiligung von 80 % am Stammkapital von Völker GmbH halten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Personalbereitstellung und Personalvermittlung.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2017 weggefallen.