Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bourne Holdco AB; BTI Studios Holding AB
BWB/Z-3653
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bourne Holdco AB (Stockholm, Schweden) beabsichtigt, indirekt eine nicht kontrollierende Beteiligung von 30% an BTI Studios Holding AB (Stockholm, Schweden) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft multilinguale Synchronisation, Untertitelung und Serviceleistungen für den barrierefreien Medienzugang.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.10.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.10.2017 weggefallen.