Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FountainVest China Capital Partners GP3 Ltd.; Bosch Mahle Turbo Systems Verwaltungs GmbH; Bosch Mahle Turbo Systems GmbH & Co. KG - BWB/Z-3652 | Bundeswettbewerbsbehörde

FountainVest China Capital Partners GP3 Ltd.; Bosch Mahle Turbo Systems Verwaltungs GmbH; Bosch Mahle Turbo Systems GmbH & Co. KG

BWB/Z-3652

27.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​FountainVest China Capital Partners GP3 Ltd. (Hong Kong), ein Private-Equity Investmentmanager, beabsichtigt die Übernahme des gesamten Geschäfts der Bosch Mahle Turbo Systems Verwaltungs GmbH und Bosch Mahle Turbo Systems GmbH & Co. KG (Stuttgart, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kraftfahrzeugkomponenten.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.10.2017 weggefallen.

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