Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wienerberger AG; Wienerberger Ziegelindustrie GmbH; Ziegelwerk Brenner, F. Wirth Gesellschaft mbH - BWB/Z-3651 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wienerberger AG; Wienerberger Ziegelindustrie GmbH; Ziegelwerk Brenner, F. Wirth Gesellschaft mbH

BWB/Z-3651

26.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Wienerberger AG (1100 Wien) beabsichtigt über die Wienerberger Ziegelindustrie GmbH (2332 Hennersdorf) den Erwerb des Ziegelwerk Brenner von der Ziegelwerk Brenner F. Wirth Gesellschaft mbH (9433 St. Andrä im Lavanttal). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Wandbaustoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2017 weggefallen.

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